Satzung

des BSV Holzhausen e.V. 1924



Beiträge, Rechte / Pflichten der Mitglieder

§ 8 - Beiträge

  1. Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
  2. Beiträge werden von der Hauptversammlung festgelegt.
  3. Der Vorstand ist berechtigt, die beitragsfreie Mitgliedschaft auf Lebenszeit zu einem noch festzulegenden einmaligen Betrag einzuräumen.
  4. Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder in voller Höhe erlassen werden.

 

Aktuell

  • Erwachsene 120,00 Euro jährlich
  • Familien (inklusive aller Kinder bis 21 Jahre) 240 Euro jährlich
  • Kinder, Jugendliche bis 21 Jahre und Studenten gegen Nachweis: 72,00 Euro jährlich
  • Passivbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich für alle Mitglieder über 65 Jahren, die das Sportangebot nicht mehr aktiv nutzen!

 

Ab 01.01.2019 – (laut Beschluss auf der Mitgliederversammlung im März 2018)

  • Erwachsene 120,00 Euro jährlich
  • Familien (inklusive aller Kinder bis 21 Jahre) 240,00 Euro jährlich
  • Kinder, Jugendliche bis 21 Jahre und Studenten gegen Nachweis: 72,00 Euro jährlich
  • Passivbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich für alle Mitglieder über 65 Jahren, die das Sportangebot nicht mehr aktiv nutzen!

 

Eine halbjährliche und jährliche Zahlweise ist nach Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich!

§ 9 - Sonstige Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied über 16 Jahre ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags- und Diskussionsrechts teilzunehmen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.

  2. Vereinsangehörige ab 12 Jahren üben die in der Jugendordnung festgelegten Rechte aus.

  3. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen und Gruppen des Vereines Sport betreiben.

  4. Für Mitglieder sind die Satzungen, die Ordnungen und Beschlüsse der Organe verbindlich.

  5. Bei Benutzung der Sporteinrichtungen haben die Mitglieder die vom Vorstand oder den Abteilungen erlassenen Ordnungen zu beachten und den berechtigten Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

  6. Mitglieder sind verpflichtet, die bei Wettkämpfen und öffentlichen Auftritten vorgeschriebene Vereinskleidung zu tragen. 

  7. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereines entgegensteht.

  8. Jeder Anschriftenwechsel ist sofort der Geschäftsstelle des Vereines mitzuteilen.