Satzung

des BSV Holzhausen e.V. 1924


Beiträge, Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 10 - Beiträge

  1. Vereinsmitglieder sind beitragspflichtig, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Es können Jahresbeiträge, Zusatzbeiträge für bestimmte Abteilungen und Passivbeiträge erhoben werden.

  2. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

  3. Der erweiterte Vorstand kann Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind, die Beiträge stunden oder für die Zeit der Notlage teilweise oder in voller Höhe erlassen und Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erlassen.

 

§ 11 - Sonstige Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als geschäftsunfähig im Sinne des BGB gelten, können ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht persönlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter ausüben.

  2. Minderjährige Mitglieder zwischen dem 7. und dem vollendeten 18. Lebensjahr üben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein persönlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung ausgeschlossen.

  3. Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind vom Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausgeschlossen.

  4. Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr üben die in der Jugendordnung festgelegten Rechte aus.

  5. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen und Gruppen des Vereines Sport betreiben.

  6. Für die Mitglieder sind die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse der Organe verbindlich.

  7. Bei Benutzung der Sporteinrichtungen haben die Mitglieder die Vereinsordnungen zu beachten und den berechtigten Anordnungen der Übungsleiter und Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

  8. Mitglieder sind verpflichtet, die bei Wettkämpfen und öffentlichen Auftritten vorgeschriebene Vereinskleidung zu tragen.

  9. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereines entgegensteht.

  10. Jeder Anschriftenwechsel und jede Änderung der Bankverbindung ist sofort der Geschäftsstelle des Vereines mitzuteilen.