Satzung

des BSV Holzhausen e.V. 1924


Allgemeines

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsfarben

  1. Der im Jahr 1924 gegründete Verein führt den Namen „Ballsportverein Holzhausen e. V.“ 

  2. Er hat seinen Sitz in Georgsmarienhütte, Stadtteil Holzhausen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter Nr. VR 110116 eingetragen. 

  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

  4. Die Vereinsfarben sind blau/weiß. 

 

§ 2 - Grundsätze und Zweck

  1. Der BSV setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen, ethnischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Gesundheit und der Lebensfreude seiner Mitglieder zu dienen.

  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Jugendhilfe.

  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
  • den Leistungs- und Breitensport, 
  • die sportliche Freizeitgestaltung, 
  • die Leibeserziehung von Kleinkindern und Kindern im schulpflichtigen Alter, 
  • die Jugenderholung,
  • die Freizeitpflege. 

§ 3 - Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.

  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  5. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt 49124 Georgsmarienhütte, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 4 - Mitgliedschaft in anderen Organisationen

Der BSV ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e. V. mit seinen Gliederungen sowie in den für die betriebenen Sportarten zuständigen Fachverbänden und regelt im Einklang mit deren Satzung seine Angelegenheiten selbständig. 

§ 5 - Rechtsgrundlage und Haftung

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des BSV werden ausschließlich durch die vorliegende Satzung, die Ordnungen und durch die Satzungen der in § 4 genannten Organisationen geregelt.