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Satzung

des BSV Holzhausen e.V. 1924


A. Allgemeines

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsfarben

1. Der im Jahr 1924 gegründete Verein führt den Namen
„Ballsportverein Holzhausen e. V.“

2. Er hat seinen Sitz in Georgsmarienhütte, Stadtteil Holzhausen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück  (jetzt Bad Iburg VR 343) unter Nr.
VR 529 eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Die Vereinsfarben sind blau/weiß.
 

§ 2 - Zweck und Grundsätze

1. Der BSV setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Gesundheit und der Lebensfreude seiner Mitglieder zu dienen.

2. Zu diesem Zweck betreibt und fördert er:
- den Leistungs- und Breitensport,
- die sportliche Freizeitgestaltung,
- die Leibeserziehung von Kleinkindern und Kindern im schulpflichtigen Alter,
- die Jugenderholung,
- die Freizeitpflege.

3. Der BSV Holzhausen e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten im begründeten Einzelfall eine angemessene Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

7. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt 49124 Georgsmarienhütte, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports zu verwenden hat.

8. Die Organe des Vereines arbeiten ehrenamtlich.


§ 3 - Mitgliedschaft in anderen Organisationen

Der BSV ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e. V. mit seinen Gliederungen sowie des Niedersächsischen Fußballverbandes, des Niedersächsischen Tischtennisverbandes, des Niedersächsischen Turnerbundes, des Niedersächsischen Volleyballverbandes, des Niedersächsischen Basketballverbandes, des Nieders. Box-Sportverband , des Niedersächsischen Leichtathletikverbandes, des Deutschen Schützenbundes und regelt im Einklang mit deren Satzung seine Angelegenheiten selbständig.


§ 4 - Rechtsgrundlage und Haftung

1. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des BSV werden ausschließlich durch die vorliegende Satzung, die Ordnungen und durch die Satzungen der in § 3 genannten Organisationen geregelt. Für die aus der Mitgliedschaft zum BSV sich ergebenden Streitigkeiten ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

2. Im Rahmen der Sportunfallversicherung sind die Mitglieder des BSV gegen die im Zusammenhang mit den unter § 2 genannten Betätigungen auftretenden Unfälle und Schäden versichert. 






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